Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Voraussetzungen und Pflichten einer Gastfamilie ab.
Die Aufnahme eines Au Pairs in Ihrer Familie kann nicht nur eine enorme Arbeitsentlastung, sondern auch eine ganz besondere kulturelle und persönliche Erfahrung für Sie sein. Seiner französischen Herkunft nach bedeutet „au-pair“ im Wortsinn „auf Gegenseitigkeit“ und beschreibt somit die Beziehung der Akteure zueinander sehr treffend:
Während Sie auf der einen Seite Unterstützung bei der Kinderbetreuung und alltäglichen Aufgaben durch das Au Pair erhalten, übernehmen Sie andererseits auch bestimmte Pflichten.

Ob das Au Pair-Programm für Ihre Familie das Richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen darüber, ob Sie als Gastfamilie in Frage kommen und welche Pflichten Sie gegenüber Ihrem Au Pair haben.

Was müssen Gastfamilien dem Au Pair bieten?

Um ein Au Pair in Ihrer Familie aufnehmen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Diese können je nach Gastland leicht voneinander abweichen. So muss beispielsweise in Deutschland mindestens ein Kind im Haushalt leben, das unter 16 Jahre alt ist, während das Höchstalter in Österreich 18 Jahre beträgt. Des weiteren sollte in der Familie mindestens ein Elternteil leben.

Das Au Pair-Programm ist als kulturelles Austauschprogramm zum Erlernen oder Verbessern der Fremdsprachenkenntnisse des Au Pairs gedacht, daher sollte innerhalb der Familie die Sprache des Gastlandes (in diesem Fall Deutsch) die hauptsächliche Umgangssprache sein.

Sie sind als Gastfamilie zudem verpflichtet, Ihrem Au Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen, das mindestens 8qm groß und von innen verschließbar sein muss.

Außerdem nimmt das Au Pair an sämtlichen Mahlzeiten im Kreis der Familie teil und hat auch abgesehen davon Zugang zur Küche und zu allen Nahrungsmitteln, die für die gesamte Familie gedacht sind.

Das Au Pair sollte bestenfalls als zusätzliches Familienmitglied aufgenommen und entsprechend behandelt werden. Das schließt sowohl Unterkunft und Verpflegung als auch einen gemeinschaftsorientierten Umgang miteinander ein.
Sie sollten Ihren Tagesablauf und Ihre Pläne mit Ihrem Au Pair besprechen, es wo möglich und nötig in diese einbinden, jedoch auch genügend Möglichkeiten zur eigenen Freizeitgestaltung bieten.

Als Gastfamilie sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie Ihrem Au Pair neben Unterhalt und Verpflegung auch ein zusätzliches Taschengeld zahlen müssen. Dieses liegt in Deutschland und Österreich i.d.R. zwischen 260 und 380€ pro Monat bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche.

Außerdem stehen dem Au Pair 2-4 Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr zu.

Die genauen Aufgaben des Au Pair sowie die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Taschengeld-Zahlungen und weitere Absprachen sollten Sie in Ihrem Au Pair-Vertrag möglichst eindeutig festhalten. Weitere Informationen und eine Vorlage für den entsprechenden Vertrag finden Sie auf AuPair.com.

Zudem sollte es dem Au Pair ermöglicht werden, während seines Aufenthaltes im Gastland einen Sprachkurs zu besuchen. In Deutschland übernimmt die Gastfamilie einen Teil der Kosten (50€ pro Monat) und sorgt zudem für den Transport.

Bitte beachten Sie, dass Sie kein Au Pair beschäftigen können, das in einer verwandtschaftlichen Beziehung zu Ihrer Familie steht.


Im Folgenden finden Sie noch einmal alle wichtigen Punkte in unserer Übersicht:

  • Mindestens ein im Haushalt lebendes Kind unter 16 (Österreich: unter 18)
  • keine (verwandtschaftliche) Beziehung zum Au Pair (kann bei Visaangelegenheiten zum Tragen kommen)
  • Kommunikation zu Hause in der Sprache des Gastlandes
  • Bereitstellung eines abschließbaren Zimmers (mind. 8 m2) und Ermöglichung der Teilnahme  an regelmäßigen, familiären Mahlzeiten
  • Taschengeldzahlung an das Au Pair, 2-4 Wochen bezahlter Urlaub pro Jahr
  • Ermöglichung eines Sprachkurses in der Nähe , wie auch den Transport dorthin